Aktuell,  Gemeinderat

Sitzung des Gemeinderates Roxheim vom 19.02.2024

Beratungen und Beschlussfassungen

1. Einwohnerfragestunde

  • es lagen keine Anfragen vor

2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Teilgebiet „Ober dem Breitenweg, In der

    Krummgewann, In der Roßbach“ der Ortsgemeinde Roxheim

    a) B + B über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

    b) B + B über den Entwurf und die Auslegung

         –Sonderinteresse-

  • In einer kurzen Erläuterung begrüßte der OB den Planer von BBP aus Kaiserslautern und ging nochmal kurz die derzeitige Planungssituation ein. Er verwahrte sich insbesondere gegen die unter den Bedenken und Anregungen bei einer Stellungnahme aufgeworfene Begrifflichkeit der “Gefälligkeitsplanung”.
  • Vor Eintritt in den TOP verwies unser RM Michael Schaller auf die Kurzfristigkeit der vom Planer zugesandten Unterlagen, die aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes eine gute Einarbeitung der ehrenamtlichen RM schwerlich möglich machen. Auch die zu erwartenden professionellen Erläuterungen der einzelnen Stellungnahmen önnten dies nicht heilen, fehlten doch auch die Möglichkeiten der Vorberatungen in den Fraktionen, dies sei innerhalb von 2 Tagen einfach nicht leistbar. Insbesondere gäbe es aber gerade in solchen Verfahren, die erwartbar eine gerichtliche Prüfung nach sich zögen, die Aufgabe, nicht schon zu Beginn Angriffspunkte zu bieten, die zu Verfahrensfehlern führten. Hinsichtlich der in einer Stellungnahme aufgegriffenen Begrifflichkeit “Gefälligkeitsplanung” unterstützte Schaller den OB in seiner persönlichen Wahrnehmung zu diesem Begriff, wissend, dass dieser vor den Verwaltungsgerichten in bestimmten Verfahren wohl zum normalen “Sprachgebrauch” zähle. Bei unserem RM hat die Nutzung des Begriffes in einer Stellungnahme allerdings ein persönliches “Geschmäckle” ausgelöst. Er verwahrt sich gegen die “unterschwellige” Unterstellung. In einer Kommune hat der GR insbesondere auch die Aufgabe, das Zusammenleben  gerade bei der Festlegung von Regeln und Normen in B-Plänen und FNP für alle Betroffenen gleichermaßen zu gestalten. Diese Gemengelage versuchten die Räte mit der Unterstützung durch Planer und Fachplaner  zu einem möglichst für alle Betroffenen akzeptablen Ergebnis zu berücksichtigen. Der Spruch “Jedem Recht und keinem Wehe” wäre zwar ein schönes Ergebnis, passe aber in den wenigsten Fällen. Es werde nach bestem Wissen und Gewissen beraten und entschieden.
  • aufgrund der vorgetragenen Bedenken beantragte der OB, diesen TOP auf die TO der nächsten Ratssitzung zu vertagen, aber zumindest am heutigen Tage dem anwesenden Planer die Möglichkeit zu geben, umfassend zu informieren und etwaige Hinweise und Anregungen sofern vorhanden noch mitzugeben. Diesem Vorgehen wurde zugestimmt und als Termin der nächsten GRS der 04.03. festgelegt

Beschluß zur Annahme : einstimmig

  • es erfolgte ein umfassender Vortrag des Planers von BBP aus Kaiserslautern.
  • RM Michael Schaller bat darum, das für die Lärmschutzwand zu verwendende Material unter Beachtung der erforderlichen Lärmschutzwirkung nach dem Gutachten offenzuhalten, um später nicht noch Änderungen im Verfahren vornehmen zu müssen. Auch sollte die Wand in Richtung Westen erweitert werden. Bzgl der GFZ solle eine Überprüfung der Eintragungen stattfinden
  • auch sollen befestigte Befahrungswege festgesetzt werden um Staub- und Lärmentwicklungen zu minimieren.
  • in der nächsten Sitzung werden die entspr. Infos gegeben.

 3. B + B über die Sanierung eines kleinen Straßenabschnittes im Bereich K51, Strecke ab Abzweig   Richtung Rüdesheim bis zur Gemarkungsgrenze

  • die Oberfläche der K 51 soll in dem Bereich von der Anbindung an die L 236 bis zur OD Grenze Roxheim durch den LBM Oberflächensaniert werden
  • bei dem Roxheimer Straßenabschnitt handelt es sich um die “alte Straße” nach Rüdesheim, mittlerweile zur Gemeindestraße abgestuft.
  • die Kostenschätzung ergab ca. 35.000 €, die aufgrund der Sanierungssituation durch die OG zu tragen wäre.
  • Inwieweit ein Zuschuß wegen “Unterhaltungsstau” möglich sein könnte soll von der VG geprüft werden

Beschluß zur Annahme : einstimmig

  4. B+B über

      a) die Beauftragung einer Skizze zur Erschließung eines kleinen Gewerbegebietes Richtung

            St. Katharinen

      b) die Einschaltung eines Planungsbüros

  • Vier Roxheimer Betriebe haben Interesse an einer Erweiterung/Umsiedlung

  • Aktuell wird von einer Gesamtfläche von 2ha ausgegangen

  • BBP hatte vor Jahren bereits eine Skizze gefertigt und soll diese nun ertüchtigen.

  • Auf dieser Grundlage soll bzgl. der Anbindung ein Gespräch mit dem LBM geführt werden.

Beschluß zur Annahme: einstimmig

5. Grundschule: B + B über den Kauf eines Holzgartenhauses

  • die Grundschule hat Bedarf, Dinge die in der Nachmittagsbetreuung im Außenbereich benötigt werden, unterzubringen.
  • dder Vorschlag der Verwaltung sieht ein Holzgerätehaus vor, allerdings wies der OB darauf hin, dass das RM Sybille Zengerling (SPD) bei dem Termin zur Anschaffung von Schulmöbeln darauf hingewiesen habe, dass aus der Vergangenheit gerade in diesem Bereich oftmals mit “Vandalismus” gerechnet werden müsste. Sie regte an, einen Metallcontainer, der ja auch durch die Schule farblich gestaltet werden könne, anzuschaffen.
  • da dieser mit einem Kran eingehoben werden müsse wurde in der Diskussion aufgezeigt, dass auch ein Schnellbaucontainer aus Einzelteilen eine Option sein könne. Dieser wäre auch aus Metall, fix aufzubauen und benötige keinen Kran zur Aufstellung
  • der OB wird sich, da auch der Preis unter 5000 Euro liegt, um die Anschaffung kümmern.

Beschluß zur Annahme: einstimmig

6. Information des Ortsbürgermeisters über den Stand der Ausschreibung „neue Flutlichtanlage

    Sportgelände“

  • die Frist zur Verwendung der Förderung wurde bis zum 30.04. verlängert.
  • die derzeitige “Ausschreibungsunterlage” ist nicht verwendbar, der Ersteller hat wohl keinen Hintergrund zu öffenlichen Ausschreibungen, bei denen andere Vorgaben im Rahmen der VOB zu beachten sind, die auch der Zuschußgeber fordert
  • in der Kürze der Zeit muss ein neues Planungsbüro eine Zuschußgerechte Ausschreibung nebst Bauleitung und Abnahme erstellen.
  • Mit der Fa. Reichelt wurde ein Planer gefunden, der die geforderte Zeitachse sowie die weiteren Vorgaben einhalten kann. Kosten 6000 € zzgl. Mwst

Beschluß zur Annahme : einstimmig

 7. B + B über die Anschaffung von Mobiliar für die Grundschule (Klassenräume)

  • es gab ein Vorgespräch mit Vertretern der OG in der Schule
  • Wunsch wäre, 2 Klassenräume mit höhenverstellbaren Tischen und Stühlen auszustatten
  • aufgrund der bisherigen Beschaffungen kann von einem Kostenvolumen von insges. ca. 30.000 € ausgegangen werden.
  • der OB soll eine entspr. Beauftragung zur Anschaffung (wie bei der vorherigen Beschaffung)  erhalten

Beschluß zur Annahme: einstimmig

8. Mitteilungen und Anfragen

  • der OB hat für den Transport des neuen Baggers einen Anhänger erworben,  Kostenpunkt 1000 €

  • im Weinsheimer Weg ist Pflaster gerissen, eine Abnahme (nach Bauende) ist dort noch nicht erfolgt

  • an der Kath. Kirche werden neue Platten verlegt (bisherige Platten wurden im Rahmen des Glasfaserausbaus ausgehoben und sind nicht mehr zu verwenden), Kostenpunkt ca. 3000€

  • Büchereieröffnung ist für den 04.03.2024 vorgesehen

  • RM Michael Schaller hatte bzgl. der Presseveröffentlichung zum Haushalt 24 der VG Rüdesheim “kommende nicht rosige Zeiten”  eine Frage an den Vertreter der VG bzgl. einer in Zukunft evtl. erforderlichen Erhöhung der VG Umlage von aktuell 20 %. Antwort: “Dies sei vorerst nicht vorgesehen, zumal ein Überschuß in diesem Jahr ausgewiesen würde und die Rücklage noch stattlich wäre, der entspr. Betrag wurde auf nachfrage beziffert.

  • eine weitere Nachfrage von RM Schaller bezog sich auf den geplanten Treibholzschutz im Katzenbach, der in einer Sitzung mal beschlossen wurde aber noch nicht umgesetzt sei. Da die VG für Ellerbach und Gräfenbach ähnliches plane solle man sich doch “dranhängen”. Dies wurde im Protokoll entspr. vermerkt.

  • auch fragte das RM Schaller zu dem Thema “kommunale Wärmeplanung”, die nach der gesetzlichen Vorgabe auf VG Ebene bis 2028 für alle OG erfolgt sein müsse. Die VG Nahe-Glan habe bereits entspr. Aufträge an ein Planungsbüro vergeben und erwarte nach deren Aussage bereits Ende 24 ein Ergebnis. Da auch für Gebäudebesitzer bei der Frage nach möglicher Heizungsänderung wichtig zu wissen sei , wie sich die kommunale Wärmeplanung entwickeln würde, solle dieses Thema möglichst frühzeitig angegangen werden. Auch hier erfolgte ein Protokollvermerk.

 

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