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Sitzung des Gemeinderates Roxheim vom 20.12.2021

Beratungen und Beschlussfassungen

 

Es wurden weitere Punkte einstimmig auf die TO aufgenommen:

  • ein weiterer Befreiungsantrag (TOP 4)
  • Vergabe der Außentür Kita (ehem. Hausmeisterwohnung) TOP 8
  • Vergabe der Fliesenarbeiten bzgl. der Küchenerweiterung Grundschule TOP 8
  • Ausschreibung der Luftreiniger Kita nach Eingang des Förderbescheides TOP 9
  • Annahme einer Spende TOP 7
  • keine Aufnahme auf die TO fand die Teilnahme an der Bündelausschreibung Gas und Strom (Bezug für gemeindliche Gebäude / Straßenbeleuchtung) wegen mangelnder Vorbereitungsmöglichkeit

 

1. Einwohnerfragestunde

  • es lagen keine Anträge vor

 2. B+B über den Vorentwurf und über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und                   § 4 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Teilgebiet                               “Ober dem Breitenweg-In der Krummgewann-In der Rossbach” der Ortsgemeinde Roxheim – Sonderinteresse –

  •  zur Einordnung: es geht um die frühzeitige Verfahrens-Beteiligung möglicher Betroffener bei der Aufstellung       eines B-Plan für das “Vorhaben Gerüstbau Baldes”  um mögliche Anregungen in den nächsten                   Verfahrensschritt einzuarbeiten. Ratsmitglieder sind nicht betroffen deshalb liegt auch kein “Sonderinteresse” nach der GemO vor.
  • der Planer, Herr Ruppert von BBP aus Kaiserslautern, stellt den Entwurf vor.
  • bzgl. des Themas “Lärmschutz” wurde von ihm darüber informiert, dass unabhängig davon, wo die Be- oder Entladung der Gerüste stattfindet, keine Schallimmissionen für den Zeitbereich Tag über 58 dB(A) entlang der Wohngebäude im Bereich “Am ewigen Nest” festgestellt werden
  • auf Nachfrage der RM Michael Schaller und Dr. Bertram Kühn bestätigte der Planer, dass “Nachschärfungen” der schallschutztechnischen Situation bei den weiteren Verfahrensschritten möglich sein können. Dies kann u.U. auch aus dem Ergebnis des aktuellen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht resultieren.

Beschluß : einstimmig bei 4 ENTH zugestimmt

     3. B+B +über den Kauf einer Containeranlage als Jugendraum

  • in einem früheren Beschluß war die Obergrenze zur Anschaffung auf 30.000 € durch den Rat festgelegt worden.
  • nach einer jetzt (nach der Änderung des Bebauungsplanes) vorliegenden Baugenehmigung sind die Vorgaben der EnEV bzgl. des wärmetechnischen Standarts des BV einzuhalten. Dies verteuert die Anschaffung, da eine entsprechende Wand-, Boden- und Deckenisolation vorhanden sein muss.
  • das dem neuen Standart entsprechende überarbeitete Angebot der Fa. Novocont für eine gebrauchte Anlage beträgt 39.899 €
  • es begann eine Diskussion bzgl. der weiteren Kosten, die aus einem Antrag der FWG resultierte, vor Anschaffung einen “Probelauf” für den Jugendraum an anderer Stelle (Rathauskeller oder ehem. Feuerwehr) über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr (?) durchzuführen. Die SPD Fraktion war und ist da anderer Meinung, die von Fraktionssprecher Frank Bellmann und RM Michael Schaller vorgetragen wurden. Beide genannten Örtlichkeiten haben keinen – wie wir wissen – geforderten zweiten Fluchtweg. Ob eine Umnutzung genehmigungsfähig wäre (auch nur zeitlich befristet) kann damit sicher verneint werden oder hätte, wenn überhaupt, einen Beschränkung der Nutzung nach Kopfstärken zur Folge, die sicher nicht zu überwachen und einzuhalten wäre. Auch sehen wir die Mehrkosten von ca. 10.000 Euro nach über 3 Jahren Diskussion, der Kosten für die Änderung des B-Planes und der Baugenehmigung sowie unter der Berücksichtigung des “Mehrwertes Wärmedämmung” als nicht so gravierend an. Falls die Nutzung durch die Jugendlichen scheitert kann die Räumlichkeit auch anderen Nutzern (Schule, Kita, usw. ) bei Bedarf zugeführt werden.
  • Schlußendlich sind wir der Meinung, dass man der Roxheimer Jugend nach den Hausaufgaben “Hausordnung” und den vom Rat geforderten Vorgaben auch eine Chance geben muss, einen Jugendraum in Eigenverantwortung zu betreiben. Dazu gehört auch, von Ratsseite gemachte Zusagen einzuhalten !                       

Beschluß : bei 11 JA, 5 NEIN und 3 ENTH. zugestimmt

       4. B+B über zwei Befreiungsanträge

  • vom Grundsatz her geht es um die Befreiung von den Vorgaben von Bebauungsplänen
  • in den B-Plänen werden bauliche Maßnahmen auf Grundstücken nach Art, Höhe, Ausführung usw. geregelt
  • der erste Antrag wurde nach Herstellung der “Nichtöffentlichkeit” beraten und anschließend in öffentlicher Sitzung abgelehnt
  • dem zweiten Antrag wurde zugestimmt

Beschluß : zum ersten Antrag “1 JA, 18 Nein”   – zum zweiten Antrag “einstimmig”

 

5. B+B zum weiteren Vorgehen bei der Umstellung der Flutlichtanlage (Sportgelände) auf LED

  • der OB informierte über zwei Treffen einiger Ratsmitglieder mit einem Anbieter von LED Anlagen bzgl. der Zuschussmöglichkeiten (Bundesförderung bzw. Sportbundförderung) sowie dem (abendlichen) Besuch In Weinsheim dort wurde eine Anlage der Fa. Lanz aus Simmertal vor wenigen Wochen installiert
  • bei Antragstellung bis 31.12. beträgt die Bundesförderung 35 %
  • eine Förderung durch den Sportbund ist nur für den Sportverein möglich wenn er Eigentümer der Anlage wäre
  • beabsichtigt ist, das Rasenspielfeld entspr. den Vorgaben für den Spielbetrieb auszuleuchten und den Hartplatz max. für den Trainingsbetrieb / Nutzung als Parkraum auszuleuchten
  • die Antragstellung soll noch in 2021 durch einen externen Fachmann zum Pauschalangebot 500 Euro zzgl. Mwst erfolgen
  • unsere Fraktion hatte dieses Thema ja bereits als Antrag in den Rat gebracht mit dem Ergebnis, es bei der Aufstellung des neuen Doppelhaushaltes 22/23 mit zu betrachten.  Wir begrüßen diesen Schritt der Antragstellung . Dazu gab es Redebeiträge von  Fraktionssprecher Frank Bellmann und Michael Schaller

Beschluß: einstimmig zugestimmt

6. B+B über die Änderung der Anlage zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde                    Roxheim vom 14.02.2011

  • alle Fußwege in der OG waren bisher nicht in das Straßenverzeichnis aufgenommen
  • die Ortsgemeinde überträgt durch diese Satzung die Reinigungs- und Räum- bzw. Streupflichten zulässigerweise nach dem Straßenverkehrsgesetz auf die Anlieger
  • da bei den genannten Wegen keine besonders gefährlichen Stellen vorhanden sind sollen die Fußwege wie alle anderen Straßen in Roxheim in die Kategorie 1 eingestuft werden 

Beschluß: einstimmig zugestimmt

  7. B+B über die Annahme einer Spende

  • es erfolgte eine Spendenzusage für eine Bank

Beschluß: einstimmig zugestimmt

  8. B+B über Auftragsvergaben

  • aus Brandschutzgründen muss die Zugangstür zur Kita (ehem. Hausmeisterwhg.) nach Außen aufgehen. Es lag ein Angebot zum Preis von 4.800 € vor.
  • die Küche in der Grundschule (OG) muss bzgl. der Fliesen nach einer Begehung mit dem Veterinäramt saniert werden. Es lagen drei Angebote vor. Mindestfordernder Fa. Bodtländer aus Bundenbach mit 5.395 €

Beschlüße: einstimmig zugestimmt

9. B+B über die Ausschreibung der raumlufttechnischen Anlagen für die Kita

  • der Zuwendungsbescheid über die nach den entspr. Richtlinien geförderten Anlagen liegt vor
  • bei beantragten förderfähigen Ausgaben von 316.897.- € beträgt die Fördersumme 253.517.- € (80%)
  • die OG hat einen Eigenanteil von ca. 60 Tsd € zu tragen
  • der Bewilligungszeitraum endet 12.12.22, d.h. dann muss die Maßnahme abgeschlossen sein.
  • deshalb ist eine umgehende Ausschreibung der Maßnahme erforderlich

Beschluß: einstimmig

10. Unterrichtung und Anfragen

  • bzgl. der Veränderung des “Einstaubeckens” oberhalb der Sponheimer Str. berichtete der OB, dass die Fläche geräumt sei und jetzt eine Angebotsabfrage bzgl. des Einbauschachtes erfolgen soll
  • auf Hinweis unserer Fraktion wurden zwei Punkte der letzten Niederschrift korrigiert

 

 

 

 

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