Sitzung des Gemeinderates Roxheim vom 28.04.2025

Beratungen und Beschluss-fassungen
Vor Eintritt in die TO wies unser RM Michael Schaller darauf hin, dass unter TOP 12 bzgl. dem Thema „Regionales Zukunftsprogramm“ nur Information und Beratung in der TO stehe, das Wort „Beschlussfassung“ , als Forderung der VG-Verwaltung, wie auch in der Niederschrift der letzten Sitzung zu lesen, allerdings fehle. Der VG Bgm. teilte mit, dass der Beschluss im VG Rat falle. (Fragt man sich, warum unbedingt zur Beschlussfassung in den OG aufgerufen wurde)
- Vor Eintritt in die TO wurde für den 3. Beigeordneten Gerhard Schmitz, der sein Ratsmandat abgegeben hatte, als neues Ratsmitglied Udo Bock verpflichtet.
OB Bellmann bat um Ergänzung der TO mit dem neuen TOP 11 „Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas“ . Der Aufnahme wurde einstimmig entsprochen.
2. Einwohnerfragestunde
- es lag eine Anfrage zum Bearbeitungsstand „Schnelles Internet“ vor. Da hier die Ortsgemeinde nicht Auftraggeber ist liegen dem OB z.Zt. keine Informationen vor. OB Bellmann will Informationen einholen.
3. 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Untere Bergstrasse“ der OG Roxheim – Sonderinteresse –
- a. B+B über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden un der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB
- da keine zu wertenden Stellungnahmen eingegangen waren war eine Beratung nicht erforderlich
Beschluß : einstimmig bei 1 Enth.
- b. B+B üder die 1. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung
Beschluß : einstimmige Zustimmung
4. Sachstandsinformation und Präsentation der Machbarkeitsstudie zur Wärmeversorgung der Grundschule, Kita und Birkenberghalle Roxheim
- die TSB in Bingen, ein Ableger der FH Bingen, hatte den Auftrag, eine Ist-Analyse mit Konzeptionierung zur Wärmeversorgung der 3 nebeneinander liegenden Objekte der Ortsgemeinde vorzunehmen.
- das Ergebnis fließt in die von der VG vorzunehmenden „kommunalen Wärmeplanung“ ein
- die Projektleiterin stellte die sehr umfangreiche Studie mit einem PP-Vortrag vor
- Basisvariante: Dezentrale Luft/Wasser-Wärmepumpen und dachgebundene Photovoltaikanlage auf den Gebäuden zur anteiligen Eigenstromversorgung
- Variante 1: Kalte Nahwärme mit dezentraler Sole/Wasser-Wärmepumpen und dachgebundene Photovoltaikanlage auf den Gebäuden zur anteiligen Eigenstromversorgung – Wärmequelle Erdwärmesonden
Ziel dieser Machbarkeitsstudie war die Ermittlung einer technisch und wirtschaftlich sinnvollen Lösung zur klimafreundlichen Wärmeversorgung der Grundschule Roxheim und der Kindertagesstätte „Birkenbergstrolche“ und die Birkenberghalle in Roxheim. Dafür wurde eine kalte Nahwärme untersucht und mit Luft/Wasser-Wärmepumpen als Basisvariante verglichen. Die Analyse erfolgte hinsichtlich technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
- Alle untersuchten Varianten erfüllen die im Gebäudeenergiegesetz (GEG, 2020) genannten Anforderungen
- es erfolgte der berechnete und dann abgeschätzte Wärmebedarf der 3 Liegenschaften mit ca. 333000 kWhth/a und anschließend eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter den heute gültigen rechtlichen und wirschaftlichen Rahmenbedingungen
-
Die kalte Nahwärme ist eine investitionskostenintensive Variante (Grund hierfür ist der Initialaufwand mit Erdwärmesondenfeld und Nahwärmenetz), jedoch beweist sie sich später in den günstigeren Verbrauchskosten. Dagegen ist die Installation von Luft/Wasser-Wärmepumpen günstiger in der Investition, weist allerdings höhere Verbrauchskosten auf.
Hier eine kurze Zusammenfassung des Vortrages (siehe pdf am Ende):
Unter Berücksichtigung des Bundesförderprogramms BEG (Gebäudenetz) sowie der Landesförderung ZEIS ergeben sich für eine kalte Nahwärmeversorgung um etwa 5 % niedrigere Jahreskosten als das dezentrale Versorgungskonzept der Luft/Wasser-Wärmepumpen (Basisvariante). Ohne Landesfördermittel sind die Jahreskosten einer kalte Nahwärme um ca. 20 % höher.
Alle Annahmen zu Ergiebigkeit und Anzahl/Teufe der Erdwärmesonden sind in der vorliegenden Studie grobe Schätzungen und sollten von einem geologisch ausgerichteten Büro konkretisiert werden. Unter der Berücksichtigung der Unsicherheiten kann davon ausgegangen werden, dass eine Wärmeversorgung mit dezentralen Luft/Wasser-Wärmepumpen und mit kalter Nahwärme ein wirtschaftlich ähnliches Niveau für die drei kommunalen Liegenschaften in Roxheim erreichen kann, sofern eine gute Förderkulisse gegeben ist.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Varianten der kalten Nahwärme deutliche Vorteile in den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung (Kühlung) aufweisen. Die wirtschaftliche Bewertung zeigt unter Berücksichtigung von Unsicherheiten, dass mit einer ähnlichen monetären Belastung im Falle der dezentralen Luft/Wasser-Wärmepumpen und der kalten Nahwärme Variante 2 gerechnet werden kann. Die in Frage kommenden Förderprogramme tragen dazu nennenswert bei. In diesem Zusammenhang gilt es, frühzeitig mit den Fördermittelgebern in Kontakt zu treten, um insbesondere die Verfügbarkeit von Landesfördermitteln zu klären.
Es liegt auf der Hand, dass die Wirtschaftlichkeit der aktuellen Versorgung deutlich vom Erdgaspreis abhängt. Besonders in den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass die Marktpreise fossiler Energieträger abhängig von globalen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen starken Schwankungen unterliegen können. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Kosten für fossile Energien wie Erdgas in den kommenden Jahren vor allem durch steigende CO2-Preise sowie Netzentgelte zunehmend teurer werden. Aus dieser Begründung heraus wird die Umstellung auf eine erneuerbare Versorgung mit Wärmepumpen und Photovoltaik besonders attraktiv ist.
Die Investitionskosten werden im Jahreskostenvergleich annuisiert und als Kapitalkosten in Anlehnung an die VDI 2067 dargestellt. Die abgeschätzten Investitionskosten inkl. Planungskosten für die Wärmeversorgung beruhen u. a. auf Richtpreisangeboten und eigenen Erfahrungswerten und wurden in einer Tabelle dargestellt. Sie zeigt die Investitionskosten sowie den verbleibenden Eigenanteil nach Abzug der Fördermittel. Für die Basisvariante „Dez. Luft/Wasser-Wärmepumpen“ wurden verbleibende Inv. Kosten nach BEG von 397.100 Euro und für die Variante 1 „Kalte Nahwärme Sole/Wasser-Wärmepumpen“ nach BEG und ZEIS Programm verbleibende Inv. Kosten von 615.700 Euro ermittelt.
Aktueller Handlungsbedarf besteht allerdings nicht da die Heizungsanlagen erst in 2019 erneuert wurden.
5. B+B über die Änderung des Stellenplanes mit Wirkung vom 01.03.2025; Erweiterung um eine zusätzliche Gemeindearbeiterstelle
- im bisherigen Stellenplan war die bereits seit ca. 2 Jahren besetzte „Stelle“ nicht ausgewiesen und musste nachgezogen werden
- es wird also kein zusätzliches Personal eingestellt
Beschluß : einstimmig
6. B+B über die Anschaffung einer Gläserspülmaschine für die Birkenberghalle
- die Notwendigkeit einer solchen Anschaffung wurde durch die RM bereits im Vorfeld bestätigt. Die zahlreichen Veranstaltungen mit dem Anfall an Gläsern, die auch unter dem Hintergrund von Infektionen unter bestimmten Voraussetzungen bzgl. Temp. usw zu spülen sind, zeigten die Notwendigkeit
- es wurden Angebote eingeholt, der Kostenansatz sind 6711 Euro
Beschluß : 17 JA, 1 NEIN, 1 ENTH.
7. B + B über die Anschaffung eines Rasenmähroboters für den Sportplatz
- der OB hatte mit einer kurzen Präsentation die positiven Aspekte der Anschaffung dargelegt. Auch das Thema Leasing wurde angesprochen
- RM Michael Schaller ergänzte für die SPD Fraktion, die diesen Antrag ja bereits in der vergangenen Legislatur eingebracht hatte. Für ihn ist klar, dass die Gemeindearbeiter gute Arbeit leisten, allerdings gerade in der Wachstumszeit bei möglichen zwei Mäheinsätzen in der Woche immer eine andere Arbeit auf der Strecke bliebe. Ein Mähroboter kennt aufgrund seiner Bauart kein schlechtes Wetter und auch kein Samstag oder Sonntag. Einzig bei Dunkelheit sollte er zum Igelschutz nicht fahren. Er wies auf die vielen Kommunen und Vereine in der Umgebung hin, die diese Technik bisher mit immer positiver Resonanz einsetzen würden. Auch könne man ja durch ein Leasing zumindest eine Testphase über einen Zeitraum X einläuten um zu schauen, wie sich solche Geräte bewähren.
- von Seiten des Sportvereins wurde auf Nachfrage durch RM John Faßig erklärt, dass ein Wechseln der Messer und auch die Gerätereinigung und evtl. notwendige Programmierung vom TuS 06 übernommen werde
- es erfolgte eine kurze Diskussion, bei der von einem Ratsmitglied auch auf den jahrelangen problemlosen Einsatz eines solchen Gerätes auf seiner privaten Grünfläche hingewiesen wurde.
Beschluß : 6 JA, 3 ENTH., 10 NEIN damit abgelehnt
8. B+B über die Anschaffung von Schülertischen und Stühlen für die Grundschule Roxheim
- es sind zwei Klassenräume neu auszustatten
- es soll der gleiche Hersteller von Mobiliar wie die in der Vergangenheit angeschafften Schulmöbel gewählt werden .
- nach den alten Preisen wurden ca. 33.000 Euro geschätzt
Beschluß : einstimmig zugestimmt
9. B+B über die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs der Straße „Am Weinsheimer Weg“
- eine gleiche Nutzungsebene einer Straße erfordert geradezu die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches weil dadurch die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg verschwindet
- es gibt zwar keinen Anspruch, aber aus Gründen der Verkehrssicherheit ist ist die Straßenverkehrsbehörde gefordert, einen solchen Bereich auszuweisen. § 42 Abs. 4a StVO
- ein „Parken“ ist in solchen Bereichen nur in eingezeichneten Flächen erlaubt.
Beschluß : einstimmig zugestimmt
10. Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Teilnahme der OG Roxheim an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2028 für gemeindeeigene Liegenschaften und Verbraucher
- im Einvernehmen mit den Beigeordneten und um keine Fristen zu versäumen nimmt die OG Roxheim an der genannten Ausschreibung „im mittleren Segment der Möglichkeiten“ teil (wie bisher).
Beschluß : Kenntnisnahme der RM ohne weitere Bemerkungen
11. Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Teilnahme der OG Roxheim an der Bündelausschreibung Gas 2026-2028 für gemeindeeigene Liegenschaften und Verbraucher
- im Einvernehmen mit den Beigeordneten und um keine Fristen zu versäumen nimmt die OG Roxheim an der genannten Ausschreibung „im mittleren Segment der Möglichkeiten“ teil (wie bisher).
Beschluß : Kenntnisnahme der RM ohne weitere Bemerkungen
12. Information und Beratung über die weitere Vorgehensweise bzgl. des Regionalen Zukunftsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz für die Ortsgemeinde Roxheim
- die OG Roxheim hat für in der Verordnung geförderte Maßnahmen ca. 300.000 Euro zur Verfügung
- gemeinsam wurde von den Ratsmitgliedern eine „Wunschliste“ mit geschätzten Investitionen von 730.000 Euro erstellt
- die VG Verwaltung wird gebeten (RM Michael Schaller) diese Liste aufzunehmen und im VG Rat die erforderlichen Antragsbeschlüsse zu fassen – dies wurde vom VG Bgm. zugesagt.
Beschluß : Kenntnisnahme der RM ohne weitere Bemerkungen und Anträge
13. Mitteilungen und Anfragen
- am Roxl Weg ist die Beschilderung in keinem guten Zustand und soll verbessert/erneuert werden
- das Klettergerüst an der Schule wurde vom TÜV freigegeben. Die Gemeindearbeiter haben bei der Montage in Absprache mit dem TÜV gute Arbeit geleistet
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