Kirchen und Zunft in Roxheim

Evangelische Kirchengemeinde Roxheim

Untere Kirchgasse 2 in 55595 Roxheim

Ev. Gem.Büro, Fr. Reichart, Tel. 0671-28146

(Di., Mi., u. Do. von 8-12 Uhr)

Pfr. Sebastian Gutzeit, Tel. 0671-9201757

Pfr. Stephan Maus, Tel. 06758-250

Frau Diakonin Christine Budschat, Tel. 0671-27640,

E-Mail jugend@kirche-roxheim.de

Kinder – u. Jugendarbeit

Internet: www.kirche-roxheim.de email: info@kirche-roxheim.de

Pfarreiengemeinschaft Sponheimer Land

Bockenau – Gutenberg – Hargesheim – Mandel – Oberstreit – Roxheim – Rüdesheim – Sponheim – Waldböckelheim – Weinsheim

Pfarrbüro Roxheim, Hauptstr. 69, 55595 Roxheim, Tel. 0671/28457

E-Mail: pfarrbuero@sponheimer-land.de,

Öffnungszeiten: Montag, 9.00 Uhr-12.00 Uhr; Dienstag, 14.00 Uhr-16.00 Uhr; NEU! Donnerstag, 14.00 Uhr-16.00 Uhr

Pastor Carsten Peil, Tel. 0671-28457; Gem.Ref.: Viktoria Höhn, Tel. (0671) 79675934 viktoria.hoehn @sponheimer-land.de; Gem.Ref.: Claudia Kuhn, Tel. (0671) 79675936, claudia.kuhn@sponheimer-land.de; Diakon Stefan Krolla, Tel. (06706) 6310,stefan.krolla@sponheimer-land.de; Pfarrbüro Waldböckelheim,

Schloßstr. 3, (Hildegardishaus); 55596 Waldböckelheim; Öffnungszeiten: Mittwoch, 9.00 Uhr – 11.00 Uhr

(nur nach der Hl. Messe)

Internet: www.sponheimer-land.de

Kath. Kindertagesstätte St. Bartholomäus: Schloßstr. 3, 55596 Waldböckelheim, Tel: 06758/6098

Öffnungszeiten: Mo-Fr: 7.15 Uhr -16.30 Uhr, Im Rahmen dieser Öffnungszeiten unterscheiden wir zwischen folgenden Platzangeboten: Teilzeitplätze: Mo-Fr: 7.15-12.00 (Berufstätige bis 12.30) u. Mo-Fr: 14.00-16.30, Ganztagsplätze: Mo-Fr. 7.15-16.30

Evangelische Zunft von 1864

.... eine Besonderheit in vielen Gemeinde .... aber kein Verein

"Evangelische Zunft" - was ist das? - werden manche von Ihnen fragen. Am 2. Januar 1864 gegründet, ist die Zunft die älteste existierende Roxheimer Bürgervereinigung.
Von Anfang an steht sie ohne Unterbrechung im Dienst der Dorfgemeinschaft und ist dennoch vielen Bürgerinnen und Bürgern unbekannt - vielleicht auch deswegen, weil sie ihren Auftrag als Solidargemeinschaft und ohne spektakuläre Auftritte ihre Mitglieder in der Öffentlichkeit erfüllt.
 
Nach der Satzung "verpflichten sich die Mitglieder den Hinterbliebenen der verstorbenen Mitglieder Beistand zu gewähren". Dies geschieht auf sehr praktische, aber einfache Art, indem nämlich der Sarg verstorbener Mitglieder "zum Grab getragen und hinabgesenkt und ein Grabkostenanteil erstattet wird". Damit beschreibt die Satzung mit schlichten Worten einen Vorgang, der unsere Verbundenheit mit den Hinterbliebenen zum Ausdruck bringen kann, und der - obwohl heute jederzeit für Geld auch zu kaufen - gerade deswegen den Hinterbliebenen persönliche Hilfe und Anteilnahme versichert.
 
Wenn sich die Zunft heute auch in diesem Medium an Sie wendet, dann geschieht dies mit dem Wunsch, wieder mehr Roxheimerinnen und Roxheimer für diese Solidargemeinschaft zu interessieren; Das Miteinander und die Mitmenschlichkeit in einer so schnell wachsenden und sich strukturell verändernden Gemeinde zu stärken.
 
Leitung der Zunft und Koordination der Aufgaben übernimmt im halbjährlichen Wechsel ein "Zunftmeister". Er ist der Ansprechpartner, wenn Sie die Hilfe der Zunft in Anspruch nehmen wollen.
Wenden Sie sich an die ev. Kirchengemeinde. Dort können Sie erfahren, wer der aktuelle Zunftmeister ist.
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